Die Gebietsbezeichnung "Kieferorthopäde/Kieferorthopädin" wird von der Zahnärztekammer verliehen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Hierfür muß nach erfolgreich abgeschlossenem allgemein-zahnmedizinischem Studium eine mehrjährige ausschließliche kieferorthopädische Weiterbildung erfolgen, an die sich eine Fachzahnarztprüfung anschließt, die von der Zahnärztekammer abgenommen wird.
Zu den Weiterbildungsrichtlinien.

Im Gegensatz zum kammergeprüften Fachzahnarzt "Kieferorthopäde" benötigt ein Zahnarzt für das Führen der Zusatzangabe "Tätigkeitsschwerpunkt Kieferorthopädie" keine entsprechende Weiterbildung.