Risiken einer kieferorthopädischen Behandlung

 

  1. Entkalkungen und Karies: "Ein sauberer Zahn wird selten krank"! Nur dort, wo bestimmte Stellen an den Zähnen längere Zeit ungereinigt bleiben, bilden sich Zahnbeläge, unter denen die Zähne langsam zerstört werden. Zunächst zeigt sich diese Entkalkung durch eine weißliche Verfärbung der Zahnoberfläche. Später entstehen daraus kariöse Defekte. Bei abnehmbaren Geräten besteht die Gefahr für diese Schädigungen im verstärkten Maße, wenn ungereinigte Geräte bei ungeputzten Zähnen eingesetzt werden, also bei schlechter Zahn- und Gerätehygiene. Festsitzende Apparate behindern die Selbstreinigung des Gebisses durch die Weichteile und den Speichel. Daher muß je nach Nahrungsaufnahme gründlich gereinigt werden. Eine Gefahr bilden gelockerte Bänder. Sie werden bei der Zahnreinigung und dazugehörigen Kontrolle in der Regel vom Patienten selbst festgestellt. In diesem Falle muß der Kieferorthopäde baldmöglichst aufgesucht werden. Die Kariesüberwachung und -versorgungen bleibt in Händen ihres Zahnarztes. Dieser muß in halbjährlichen Abständen aufgesucht werden.

  2. Wurzelresorption: Abbauvorgänge im Bereich der Zahnwurzel können mit und ohne Behandlung festgestellt werden. Vermehrt treten sie jedoch auf, wenn umfangreiche Zahnbewegungen durchgeführt werden müssen. Wird durch unregelmäßige Mitarbeit eine kontinuierliche Zahnbewegung verhindert, so erhöhen sich die Schädigungsmöglichkeiten.

  3. Parodontale Veränderungen: Die kieferorthopädischen Kräfte übertragen sich auf den Zahnhalteapparat, der dadurch ebenfalls umgestaltet wird. Die Zahnbewegungen dürfen nicht durch entzündliche Vorgänge im Zahnfleisch gestört werden, denn hieraus kann sich zusätzlich Knochenabbau entwickeln. Deshalb ist insbesondere bei Verwendung festsitzender Behandlungsgeräte eine ausgezeichnete Zahnpflege Voraussetzung für eine erfolgreiche Behandlung.

  4. Lockerung der Zähne: Zahnbewegungen lassen sich nur durch Knochenumbau und damit verbundener vorübergehender Lockerung der Zähne durchführen.

  5. Beschwerden: Kieferorthopädische Geräte können besonders unmittelbar nach deren Eingliederung zu Beschwerden führen. Beim Nachstellen der festsitzenden Apparaturen können unangenehme Spanngefühle, im Ausnahmefall auch leichte Schmerzen auftreten.

  6. Rezidive: Je größer die Zahnbewegungen waren, um so mehr neigen die Zähne dazu, in Richtung ihrer alten Stellung zurückzuwandern. Deshalb ist es unbedingt nötig, nach einer solchen Zahnregulierung die Anweisung des Kieferorthopäden zur Rentention (Stabilisierung des Behandlungsergebnisses) zu befolgen. Engstände der Unterkieferfront sind hierbei am häufigsten festzustellen. Sie sind oftmals nicht zu vermeiden. Der Kieferorthopäde kann Zahnbewegungen durchführen. Erbanlagen kann er jedoch nicht verändern, so daß manchmal Abstriche am angestrebten Behandlungsziel gemacht werden müssen. In dem durch dauernd wechselnde Funktionen beeinflußten Kausystem ist eine vollkommene Stabilität nicht zu erwarten.

  7. Behandlungsabbruch: Für eine erfolgreiche Behandlung wird vom Patienten eine intensive Mitarbeit, das Befolgen der Anweisungen des Behandlers und regelmäßiges Einhalten der Behandlungstermine vorausgesetzt. Da eine kieferorthopädische Behandlung in der Regel mehrere Jahre in Anspruch nimmt, erfordert dies Ausdauer.

    Nach erfolgter Behandlungsplanung können wir Ihr individuelles Behandlungsrisiko dem zu erwartenden Behandlungsnutzen gegenüberstellen, so daß Sie Ihre Behandlungsentscheidung überlegt treffen können.