Dieser Zustand besteht gegenwärtig auch unter "Schwarz-Gelb" fort.
Für die Kieferorthopädie gelten bereits seit dem 01.01.2002 neue Krankenkassen - Bewertungskriterien.
Hiernach ist zu entscheiden, ob die vorliegende Zahn- oder Kieferfehlstellung so schwerwiegend ist, daß
die Behandlung von der Krankenkasse bezahlt werden muß.
Das dann anzustrebende Behandlungsziel, für das die gesetzlichen Krankenkassen noch aufkommen müssen,
soll nach dem Willen der Bundesregierung lediglich
"ausreichend", zweckmäßig und wirtschaftlich zu erreichen" sein. Was heute als ausreichend gilt, wird ausschließlich vom
Gesetz festgelegt und stimmt in der Regel nicht mit unserem fachlichen Anspruch hieran überein.
In einem persönlichen Untersuchungs- und Beratungstermin können wir Ihnen sagen, ob für Sie eine
Aussicht auf Kostenübernahme einer solchen kieferorthopädischen Behandlung durch die Krankenkasse
besteht.
Auf Wunsch beraten wir Sie auch über bessere Alternativen. Selbstverständlich dürfen Sie von uns auch erwarten, über die jeweiligen (gesetzlich vorgegebenen) Kosten informiert zu werden.
Sprechen Sie mit uns!